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Christen in islamischen Gesellschaften

Christen nehmen in islamischen Gesellschaften eine Sonderstellung ein. Einerseits genießen sie gewisse Rechte, gelten sie doch nach klassischer muslimischer Auffassung nicht als ganz und gar Ungläubige. Andererseits sind sie in ihrer Religionsausübung etlichen Beschränkungen unterworfen.

Aussagen des Korans über die Christen und das Christentum

Schon im Koran werden Christen und Juden als „Schriftbesitzer“ bezeichnet (z. B. 5,77), da Muhammad beide Gruppen als Offenbarungsempfänger anerkannte. Er unterschied sie damit grundsätzlich von seinen Landsleuten, die einem animistischen Polytheismus anhingen und deshalb von Muhammad als Ungläubige betrachtet wurden. Muhammad hoffte zu Beginn seiner Übersiedlung nach Medina 622 n. Chr., dass auch Juden und Christen ihn ihrerseits als Propheten Gottes anerkennen würden. Sein Urteil fiel zumindest über die Christen zunächst recht positiv aus: So lobt Sure 5,82 die Liebe der Christen den Muslimen gegenüber, sowie ihre Bescheidenheit. Sure 3,110 betont, dass es unter den Christen wirkliche Gläubige gibt, und Sure 5,65-66 versichert, dass Christen ins Paradies eingingen, wenn sie sich nur an ihre Offenbarung – das Evangelium – hielten.

Als Muhammad jedoch im Laufe der Jahre mit seiner Person, seinem Sendungsanspruch und seiner Botschaft bei Juden und Christen auf heftigen Widerstand stieß und seine Aufforderung an sie, sich dem Islam anzuschließen, von beiden Gruppierungen abgelehnt wurde (Sure 2,111; 5,15), wandelte sich auch sein Urteil über sie. Überall dort, wo die christliche Auffassung Muhammads Botschaften widersprach, zog er den Schluß, dass die Schriftbesitzer ihre von Gott empfangene Offenbarung mit der Zeit verfälscht hatten. Zu dieser Zeit – bald nach Muhammads Ankunft in Medina, spätestens jedoch ab dem Jahr 624 – fiel sein Urteil über Juden und Christen bereits wesentlich negativer aus. Während die Auseinandersetzung mit den Juden auf militärischem Weg geführt wurde und zur Vertreibung und Vernichtung dreier großer jüdischer Stämme in Medina führte, brachte Muhammad gegen die Christen vorwiegend theologische Einwände vor: Sie glauben fälschlicherweise an die Dreieinigkeit und Gottessohnschaft Jesu (2,116; 5,72-73; 9,30), und sie „verdunkeln die Wahrheit mit Lug und Trug“ (3,71). Der Koran ermahnt die Muslime wohl auch zu dieser Zeit, sich nicht die Christen zu Freunden zu nehmen (5,51); diese Äußerung wird bis heute von bestimmten muslimischen Gruppen häufig zitiert. Außerdem enthält der Koran mehrmals die Aufforderung, „Ungläubige“ zu „töten“ (z. B. 4,89), wobei die Frage, wer in diesem Kontext als „Ungläubiger“ betrachtet werden muß, ganz unterschiedlich beantwortet werden kann.

In dieser geschichtlichen Entwicklung liegt der Grund dafür, dass sich im Koran beides findet, positiv anerkennende und negativ abgrenzende Aussagen gegen Christen und den christlichen Glauben. Allerdings überwiegen die negativen Aussagen eindeutig und sind zudem die späteren, d. h. aus muslimischer Sicht normativen Offenbarungen.

Christen sind also im Urteil des Korans gewissermaßen Teilgläubige: Die Anerkennung ihrer Offenbarung aus der Frühzeit und die späteren Aussagen über ihre theologischen Irrtümer ließen sie in den traditionell christlichen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, die muslimische Heere in den ersten Jahrzehnten nach Muhammads Tod rasch eroberten, zu „Schutzbefohlenen“ (arab. dimmîs) werden. Sie mußten zwar nicht zum Islam konvertieren, aber in Anerkennung der muslimischen Oberhoheit nach Sure 9,29 eine Kopf- (arab. jizya) und zeitweise auch eine Grundsteuer (arab. harâj) entrichten. Viele Quellen belegen, dass das Bemühen muslimischer Herrschaft dahin ging, die Zahl der Angehörigen christlicher Minderheiten sukzessive zu verringern und Anreize zur Konversion zu bieten bzw. durch Entzug von Rechten Druck auszuüben. Rechtlich waren Christen klar benachteiligt und stets nur geduldete Bürger zweiter Klasse, die etliche Einschränkungen und auch Demütigungen hinnehmen mußten. Dazu gehörte z. B. das Verbot, Waffen zu tragen, Pferde zu reiten, sowie häufig die Verpflichtung, muslimische Eroberungskriege durch Steueraufkommen zu unterstützen.

Der Status christlicher Minderheiten

Diese geschichtliche Situation klingt auch heute noch in der islamischen Welt nach. Die christlichen Minderheiten sind dort normalerweise innerhalb ihrer kirchlichen Gemeinschaften geduldet, unterliegen aber in ihrer Religionsausübung nach außen starken Beschränkungen, sowie der Kontrolle und Oberaufsicht durch den islamischen Staat, der – je nach Land verschieden – den Rahmen für die religiöse Bewegungsfreiheit der christlichen Gemeinschaften steckt. Innerhalb dieses Rahmens kann die christliche Gemeinschaft existieren, andernfalls nicht. Unter der staatlichen Oberaufsicht werden häufig die offiziell erforderlichen Genehmigungen für Reparaturen von Kirchengebäuden jahrelang verschleppt oder ganz verweigert, so dass Gebäude verfallen und unbrauchbar werden. In einigen islamischen Ländern darf die Ausübung des christlichen Glaubens überhaupt nicht für die Öffentlichkeit sichtbar werden.

Immer wieder kommen in islamischen Ländern Übergriffe, ja teilweise Ausschreitungen gegen Christen und christliche Einrichtungen vor. Oft ist der offizielle Auslöser ein ‚Vergehen’, dessen sich Christen angeblich gegen Muslime oder den islamischen Staat schuldig gemacht haben. Zwar befürwortet im eigentlichen Sinne weder der Koran noch die Überlieferung Rechtsverletzungen gegen die christliche Minderheit, auf der anderen Seite jedoch bedingt die Bandbreite der koranischen Urteile über die Christen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten der Texte, deren sich Einzelne oder islamistische Gruppierungen immer wieder zur Rechtfertigung der Ausübung von Gewalt bedienten. Hinzu kommt, dass der Islam aufgrund seines ‚Drei-Klassen-Systems’ (Ungläubige – Schriftbesitzer – Muslime) die Muslime als die religiös und gesellschaftlich Bevorrechtigten und damit allen anderen Überlegenen betrachtet. In einem weltanschaulichen System, in dem das in der Bibel getadelte „Ansehen der Person“ (Jakobus 2,1–13) in der Religion, Gesellschaftsordnung und Gesetzgebung derart verankert ist, ist die Folge, dass gegen Übergriffe nicht immer mit aller zur Verfügung stehenden staatlichen Härte vorgegangen wird. Strafverfahren werden teilweise halbherzig betrieben oder verlaufen im Sande. Zwar bemühen sich viele islamische Länder, durch rigoristische Maßnahmen die islamistische, den Staat selbst bedrohende Gefahr so weit wie möglich einzudämmen. Das Vorgehen kann jedoch weitaus weniger entschlossen sein, wenn islamistische Aktivitäten sich nicht gegen den Staat, sondern „nur“ noch gegen die unterpriviligierte Minderheit der Christen richten. In Ägypten sollen Christen nach vermehrten terroristischen Anschlägen islamistischer Gruppierungen in den letzten Jahren – gewissermaßen als Nebeneffekt – in einzelnen Fällen stärker in den Genuss staatlichen Schutzes gekommen sein.

Grenzen der Glaubensfreiheit für Nichtmuslime

Obwohl etliche islamische Länder in ihrer Verfassung das Recht auf ungehinderte Religionsausübung und Glaubensfreiheit festgeschrieben haben, haben Nichtmuslime in der islamischen Welt praktisch immer mit erheblichen Schwierigkeiten bei der freien Ausübung ihrer Religion zu kämpfen, denn in den meisten islamischen Staaten nennt die Verfassung den Islam gleichzeitig als Staatsreligion. Wer sogar Muslim war und zum Christentum übergetreten ist, riskiert sehr viel. Trotzdem sind wohl die meisten islamischen Länder der Auffassung, dass sie Toleranz üben und Religionsfreiheit gewähren. Toleranz und Religionsfreiheit bedeuten jedoch nur, dass Juden und Christen nicht zum Islam übertreten müssen, wenn sie im islamischen Gebiet wohnen. Christen stehen durch die vielfachen Benachteiligungen im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und im gesellschaftlichen Leben unter ständigem starkem Druck, zum Islam zu konvertieren. Einige Tausend Kopten halten jährlich in Ägypten diesem Druck nicht stand und werden Muslime. Dazu kommen die vielen gemischtreligiösen Ehen: Da die Ehe zwischen einer muslimischen Frau und einem christlichen Mann nur möglich ist, wenn der Mann zum Islam konvertiert, ergibt sich hier ein weiterer Grund für den Übertritt. Die Ehe zwischen einem muslimischen Mann und einer christlichen Frau ist prinzipiell möglich, aber die Kinder aus einer gemischtreligiösen Ehen sind immer Muslime, so dass die christliche Minderheit in der islamischen Welt ganz von selbst schrumpft. Umgekehrt „...wird [es] dem muslimischen Bürger nicht zugemutet, einer Glaubensabwerbung ausgesetzt zu werden und sich ihrer erwehren zu müssen“ [1]. Christliche Missionsarbeit unter Muslimen ist überall verboten, wird aber unterschiedlich streng geahndet.

Verboten ist Nichtmuslimen vor allem die Beleidigung und Herabsetzung des Islam, des Korans und des Propheten Muhammad, was nach muslimischer Auffassung durch das christliche Zeugnis automatisch geschieht. Das marokkanische Strafgesetzbuch fordert zum Beispiel eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren und zusätzlich eine Geldstrafe von 200 bis 500 Dirham für denjenigen, der einen Muslim vom Islam abwirbt [2]. Ausländer aus der westlichen Welt werden jedoch meist nur des Landes verwiesen, wohingegen asiatische Christen in Saudi-Arabien in den letzten Jahren allein für christliche Zusammenkünfte in privaten Räumen verhaftet und z. T. drakonisch bestraft wurden.

Christen sollten mit einigen Grundlagen des islamischen Toleranzverständnisses vertraut sein. Die Stellung der Christen in der islamischen Welt – eine geduldete Minderheit unter der Bedingung der Einhaltung gewisser Grenzen, aber immer Bürger zweiter Klasse – ist unter Ausleuchtung aller damit verbundenen Benachteiligungen noch viel zu wenig in der westlichen Welt bekannt. Christen sollten nicht versäumen, wo immer möglich, auf diese Ungleichbehandlung von Christen und Muslimen hinzuweisen, betend für alle Christen einzutreten, sie zu unterstützen und ihre Anliegen öffentlich bekannt zu machen.

Autorin dieser Ausgabe: Prof. Dr. Christine Schirrmacher
Stand: Oktober 2007

Literaturhinweise
  • Adel Th. Khoury. Christen unterm Halbmond. Religiöse Minderheiten unter der Herrschaft des Islam. Herder: Freiburg, 1994
  • Adel Th. Khoury; Ludwig Hagemann. Christentum und Christen im Denken zeitgenössischer Muslime. CIS-Verlag: Altenberge, 1986
Anmerkungen

[1] Martin Forstner. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit und des Religionswechsels als Problem der islamischen Staaten, in: Kanon. Kirche und Staat im christlichen Osten. Jahrbuch der Gesellschaft für das Recht der Ostkirchen. (Wien). Jg. 10/1991. S. 105-186, hier S. 114

[2] Forstner. Menschenrecht. a. a. O. S. 114