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Frauen in der islamischen Gesellschaft

Die Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft ist ein komplexes und viel diskutiertes Thema, zu dem es in den mehr als 40 islamischen Ländern kontroverse Meinungen gibt. Das politische System eines Landes, der Bildungsstand, ja schon das Stadt-Land-Gefälle spielen eine große Rolle. Auch sind nicht alle Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf die Frauen religiös bedingt, denn sie stammen z. T. schon aus vorislamischer Zeit. Hinzu kommen die typischen Merkmale einer patriarchalischen Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist ein Merkmal aller patriarchalischen Gesellschaften. Im Islam wird zudem die männliche Überlegenheit mit der Gottesbevorzugung des Mannes begründet.

Die Frau im Koran

Der Koran erwähnt an mehrere Stellen, dass die Frau sich in Bezug auf ihre Menschlichkeit nicht vom Mann unterscheidet. Sie ist aus dem Mann geschaffen (Sure 7,189 und Sure 16,74). Die Aufgabe der Frau ist es, ihrem Mann zu dienen, ihn sexuell zu befriedigen und für reichlich Nachkommen zu sorgen. 
In der Belohnung ihrer Frömmigkeit ist sie dem Mann gleichgestellt (Sure 33,35), ebenso in ihren religiösen Rechten und Pflichten. Beide sind Stellvertreter Allahs auf Erden und für ihr Tun verantwortlich: „Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, gleichviel ob es sich um Mann oder Frau handelt“ (Sure 3,195).
Der Koran lässt aber auch an der Unterordnung und Benachteiligung der Frau keine Zweifel: „Die Männer haben Vollmacht gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat. Und weil die Männer von ihrem Vermögen für die Frauen ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren die Geheimnisse ihrer Gatten, da Allah sie geheim hält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspruch befürchtet, sperrt sie in die Schlafgemächer und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Allah ist erhaben und groß (Sure 4,38). Hier wird ganz klar die männliche Überlegenheit mit der Gottesbevorzugung begründet. Der Mann hat die Versorgungspflicht und kann von der Frau dafür Gehorsam Frauen in der islamischen Gesellschaft verlangen. Bei Auflehnung darf er sie züchtigen und mit dem Entzug des ehelichen Verkehrs bis zu vier Monaten bestrafen. Der Mann hat das Recht, an jedem beliebigen Ort und zu jeder Zeit (außer in Zeiten ihrer Unreinheit) mit seiner Frau geschlechtlich zu verkehren, ohne sie um ihre Einwilligung fragen zu müssen: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt“ (Sure 2,223). Auch an anderen Stellen im Koran ist von der Verfügungsgewalt des Mannes über den Körper der Frau die Rede. Eine islamische Frau darf grundsätzlich nur einen Muslim heiraten.

Ehescheidung

Die Kinder gehören im Falle einer Scheidung immer dem Mann! Scheidung ist für den Mann nach traditionellem Eherecht recht einfach. Er kann seine Frau zu jeder Zeit verstoßen, ohne einen Grund angeben zu müssen; manche Länder erschweren heute die Scheidung.
Eine Frau dagegen kann nur durch ein Gerichtsverfahren eine Scheidung erlangen und zwar nur, wenn z. B. einer der folgenden Gründe vorliegt: Geisteskrankheit des Mannes, Impotenz, lange Abwesenheit von der Familie, Abfall vom Islam oder fehlende Unterhaltszahlung. Für ein Gerichtsverfahren braucht sie aber jemand, der sie dorthin begleitet und die Kosten übernimmt.

Polygamie (Mehrehe)

Sie ist nicht in allen islamischen Ländern legal. Im Koran wird sie erlaubt: „Wenn ihr aber befürchtet, den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, sie nicht gleich zu behandeln, dann nur eine oder was eure rechte Hand an Sklavinnen besitzt“ (Sure 4,3).
In derselben Sure heißt es außerdem: „Ihr werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr mögt euch noch so sehr bemühen“ (Sure 4,129). Das Gebot der Gleichbehandlung gilt nicht nur für materielle Güter, sondern auch in Bezug auf die sexuelle Gunst, denn die sexuelle Befriedigung gehört zu den ehelichen Rechten der Frau. „Der Islam hat eine offene, zustimmende Einstellung zur Sexualität. Sie gilt als eine positive Energie und ein Trieb, dessen Befriedigung für ein harmonisches Dasein in dieser Welt ein legitimiertes Recht des Mannes wie der Frau ist“ (Akasche-Boehne). Die Harmonie der Sozialordnung soll durch sexuell befriedigte Männer wie Frauen gewährleistet werden.

Die islamische Frau in Ehe und Gesellschaft

Im Koran ist kein Mindestalter für die Verheiratung von Mädchen vorgeschrieben. Die Ehe hat eine sehr hohe Stellung im Islam. Sie gilt als moralische Verpflichtung jedes Muslims: „Es gehört zu Allahs Zeichen, dass er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnt. Und er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gemacht“ (Sure
30,20). Die Überlieferung sagt: „Wer heiratet, hat die Hälfte seiner Religion erfüllt“.
Jeder Vater hat die Pflicht, seine Tochter zu verheiraten. In Pakistan sind drei von vier Mädchen im Alter von 13–19 Jahren verheiratet, allerdings nicht immer mit der Zustimmung der Mädchen. Da die Eltern den Partner aussuchen, spielen bei der Wahl familiäre und ökonomische Interessen eine größere Rolle als die individuellen Wünsche des Mädchens. Da es in erster Linie nicht um die Beziehung zweier Menschen geht, sondern der ganzen Familie, sind zunächst Gefühle nicht das Ausschlaggebende. Liebesehen sind höchst selten, denn sie setzen persönliches Kennenlernen der Partner voraus. Voreheliche Beziehungen sind ein grober Verstoß gegen das islamische Gesetz.
Ein weiser Ägypter meint: „Die Liebe ist keine geeignete Grundlage für das Eheleben. Die richtige Grundlage ist vielmehr die gegenseitige Achtung und das islamische Recht.“ Da ist sicher etwas Wahres dran. Bei arrangierten Ehen entwickelt sich auch manchmal ein Liebesglück, und sie genießen zusätzlich den Schutz der Familien. Für viele sind die westlichen Freiheiten nicht erstrebenswert. Das höchste Ziel im Leben einer Muslimin ist die Mutterschaft. Die islamische Eheschließung vollzieht sich durch einen Vertrag zwischen dem Bräutigam und dem gesetzlichen Vertreter der Braut. Neben Zivilrechtlichem geht es dabei vor allem auch um wirtschaftliche Gesichtspunkte.
Ganz wichtig aber ist, dass das Mädchen keusch in die Ehe geht. Die Ehre der ganzen Familie ist an die Keuschheit der Frauen gebunden. Die Mädchen unterliegen deshalb von der Pubertät an strengster Überwachung durch den Vater und die Brüder.
Bei der Hochzeit wird die Frau quasi Besitz des Mannes und untersteht nun seiner Kontrolle. Der Gehorsam ihm gegenüber, die Erfüllung der häuslichen Aufgaben und das Gebärvermögen garantieren ihr gesellschaftliche Anerkennung. Die Ehe, das Haus und die Familie sind das ihr zugeschriebene Wirkungsfeld und bieten ihr sozialen Schutz. Ihre Aufgabe ist es, den Familienverband zu stärken und zu festigen. In der Öffentlichkeit vertritt der Mann die Familie. Der eigentliche Reichtum einer Familie sind ihre Kinder. Die Kindererziehung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der islamischen Frau. Die Söhne werden – gerade etwa in Pakistan – zu Prinzen erzogen und die Mädchen zu Dienerinnen. Zu den Söhnen besteht eine hingebungsvolle Zuneigung. Denn der Sohn bleibt im allgemeinen im Haus der Eltern und ist verantwortlich für ihre Versorgung im Alter.
Mit zunehmendem Alter wächst die Stellung der Frau in der Familie. In der Rolle der Schwiegermutter kann sie sich aus dem Herrschaftsverhältnis lösen, das alle weiblichen Familienmitglieder den Männern unterwirft. Ihre Schwiegertöchter werden oft ihr Ventil für die jahrelang selbst erfahrene Unterdrückung. Im letzten Drittel ihres Lebens als „entsexualisiertes Wesen“ ohne verführerische Reize bekommt sie schließlich ein Mitspracherecht zugestanden.

Die islamische Kollektivgesellschaft

Das Sozialverhalten der Menschen wird von Gruppeninteressen, den religiösen Werten und Traditionen bestimmt. Individuelle Wünsche und Bedürfnisse, die das Funktionieren der Gesellschaft gefährden können, werden unterbunden.
Da es im Gegensatz zu unserem Streben nach Individualität immer um das Wohlergehen eines Kollektivs bzw. einer Gruppe geht, wird durch die Missachtung des Verhaltenscodex das ganze System angetastet. Wird ein junges Mädchen vor der Ehe schwanger, ist das nicht nur eine individuelle Schuld. Es ist ein Ehrverlust der ganzen Familie. Selbst wenn das Mädchen vergewaltigt wurde, wird es oft getötet (Ehrenmord), um die Familienehre wieder herzustellen.
Frauen und Mädchen spielen in diesem schamorientierten System, das sich zwischen Ehre und Prestige auf der einen Seite und Scham und Schande auf der anderen bewegt, die größte Rolle, denn die Ehre eines Mannes hängt direkt mit dem Verhalten seiner Frau und Tochter zusammen, nicht mit seinem eigenen. Der strengen Überwachung der Frauen steht eine fast grenzenlose Freiheit der Männer gegenüber. Dieser Gegensatz im Rollenverhalten zeigt sehr deutlich die bestehende Doppelmoral.

Verschleierung

Die Verschleierung ist weit mehr als nur ein Kleidungsstück zum Schutz der Frau. Zu Muhammads Zeiten durften Frauen noch öffentlich auftreten, Ämter bekleiden und Heere anführen. Erst im 8. und 9. Jahrhundert begann sich ihre Lage zu verschlechtern. Ein System von ethischen Verhaltensregeln und Vorschriften engte sie immer mehr ein. Die jahrhundertelange Weltabgeschlossenheit der Frauen begann. Mit der Ausschließung aus der Öffentlichkeit wurden ihnen auch alle Bildungsmöglichkeiten genommen.
Nach traditionell-islamischer Vorstellung ist die weibliche Sexualität destruktiv. Sie kann Chaos und Unordnung schaffen. Die Sexualität an sich wird nicht verurteilt, denn sie zählt zu den paradiesischen Vorfreuden der Muslime, aber die Weiblichkeit muss kontrolliert werden, sonst ist sie zerstörerisch. Vor dieser Gefahr müssen die Männer sich schützen. Damit wird der Ausschluss dieses mächtigen Störpotentials aus der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Schon Blickkontakte werden erotisch gedeutet. Millionen islamischer Frauen leben in einer Rolle, die ihnen schon seit Jahrhunderten zugeschrieben wurde. Ohne Schulbildung und ohne Möglichkeit, Geld zu verdienen, sind sie zeitlebens ökonomisch abhängig und an ihre Mutterrolle gebunden. In ihr haben sie aber auch ihre Identität und Sicherheit.
In mehr säkularisierten islamischen Ländern hat sich allerdings vieles geändert. Aber selbst mit einem Hochschulabschluss kann eine Frau ihrem Beruf nur mit der Erlaubnis ihres Vaters oder Ehemannes nachgehen. Mit dieser Vergangenheit und diesen Voraussetzungen leben muslimische Frauen schon in der dritten und vierten Generation unter uns. Unsere freizügige Kultur, ein anderes Menschenbild und eine andere Sprache sind eine gewaltige Herausforderung für sie und ihre Familien. Eine Reaktion darauf ist der Rückzug mit Verweigerung der Integration, wie wir es in manchen großstädtischen Ghettos erleben. Aber sie haben auch die Möglichkeit, durch Bildung und Erlernen der Sprache Deutsche mit muslimischem Hintergrund zu werden. Ein Prozess, der ihren Vätern und Männern, ja der ganzen Großfamilie, Umdenken und große Zugeständnisse abverlangt. Manche Frauen finden einen Weg, beide Welten miteinander zu vereinbaren, andere Familien versuchen dies zu unterbinden, so dass den Frauen nur der Gehorsam oder der Bruch mit der Familie bleibt.“

Schluss

Ich möchte durch diesen Beitrag helfen, Unsicherheit und Angst muslimischen Frauen gegenüber abzubauen, indem ich Verständnis wecke für die Abhängigkeiten, in denen viele in traditionellen Familien leben. Wenn wir daran denken, dass die Ehre der ganzen Familie von dem Verhalten ihrer Frauen abhängt, können wir vieles besser verstehen.

Literaturhinweise
  • Bilquis Sheikh. Allah mein Vater. Aussaat-Verlag:Wuppertal, 1996
  • Suleman Taufiq. Frauen in der Arabischen Welt. dtv: München, 1988
  • Farideh Akasche-Boehme. Die islamische Frau ist anders. 
    Gütersloher Verlagshaus: Gütersloh, 1997
  • Christine Pollock. Kulturschock Islam.Reise Know-How. 
    Verlag Peter Rump, Bielefeld, 1996
  • Willi Höpfner. Die Frau bei den Kopten und Moslems in Ägypten. 
    Breklumer Verlag: Wiesbaden, 1982
  • Riffat Hassan. „Are Women and Men Equal before Allah?“. 
    Focus Women 16 (1996), Heft 1
  • Nadia H. Youssef. „Women’s Status and Fertility in Mus- limCountries of the Middle East and Asia,“ prepared for the Symposium on Women’s Status and Fertility around the World, sponsored by the American Psychological Association, August 1974, New Orleans, Louisiana

Autorin dieser Ausgabe: Thekla Killguss